"Hobbygeflügel"
In den letzten Jahren hat die "Hobbygeflügelhaltung"
stark zugenommen. Für die meisten Halter ist nun das Nutzgeflügel Huhn nicht nur zum Ernähren sondern auch zum "liebhaben" da.
Aber auch bei einer reinen "Liebhaberhaltung" gibt es einige Regeln die befolgt werden müssen.
Melde-und Impfpflicht !
Auch für "Hobbygeflügel" besteht eine Melde-und Impfpflicht.
Melden müssen Sie Ihre Hühner beim zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises und bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Sind sie erst einmal registriert müssen sie einmal jährlich zum Stichtag Ihren derzeitigen Bestand melden. Von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse bekommen sie eine sogenannte VVVO-Nummer (Viehverkers-Verordnungs-Nummer) die wir hier in Ihre Unterlagen aufnehmen müssen.
Bei uns ist nur die Newcastel Disease (ND) Impfung verpflichtend.
Diese können sie als Trinkwasserimpfung alle 6 Wochen verabreichen oder sich einen unserer Impftage per Injektion anschließen. Dafür müssten Sie mit Ihren Hühner zu uns in die Praxis kommen.
Sowohl zur Abgabe als auch zur Impfung bei uns benötigen wir Ihre VVVO-Nummer.
Impftermin Frühjahr 18.04.2024 + 19.04.2024
Hier dürfen auch die kleinen schon einmal schauen wie es in einer Tierarztpraxis ausschaut.
Impftermin Herbst 01.10.2024 - 02.10.2024
Die Impftage sind 01.10.2024 nachmittags und 02.10.2024 vormittags zur Sprechstundenzeit.
Bitte melden Sie sich telefonisch und vereinbaren einen Termin.
Sollten Sie das erste mal kommen, denken Sie bitte an die VVVONr.